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Leitfaden zur Abfrage und Bezahlung von Verkehrsbußgeldern für Mietfahrzeuge

Leitfaden zur Abfrage und Bezahlung von Verkehrsbußgeldern für Mietfahrzeuge
03 November 2025

1. Wer ist verantwortlich?
Gemäß dem Mietvertrag gehört das Eigentum am Fahrzeug zwar dem Autovermieter (rent a car), die rechtliche Verantwortung für alle während der Mietdauer verhängten Bußgelder liegt jedoch bei der Person, die das Fahrzeug fährt.

  • Bußgelder, die von Verkehrspolizisten vor Ort verhängt werden, werden Ihnen sofort mitgeteilt.
  • Bußgelder, die von elektronischen Überwachungssystemen (EDS) oder Kamerasystemen verhängt werden (Geschwindigkeit, Falschparken usw.), werden zunächst dem Fahrzeughalter (dem Vermietungsunternehmen) mitgeteilt. Das Unternehmen teilt den zuständigen Behörden (Generaldirektion für Sicherheit/Generaldirektion für Steuern) die Mieterdaten zum Zeitpunkt des Bußgeldes dank der gesetzlich vorgeschriebenen KABİS-Aufzeichnungen (Mietwagenmeldesystem) mit. Ab diesem Zeitpunkt wird das Bußgeld rechtlich auf Ihren Namen registriert.

2. Wie kann man nach Verkehrsbußen suchen?
Um die Frist für ermäßigte Zahlungen nicht zu versäumen, ist es von entscheidender Bedeutung, mögliche Bußgelder regelmäßig zu überprüfen, ohne auf die Zustellung des Bußgeldbescheids zu warten.

Die wichtigsten offiziellen Kanäle, über die Sie Ihre Bußgelder abfragen können:

Methode

Erforderliche Informationen

Beschreibung

e-Devlet Portal

TC-Identifikationsnummer

Abfrage mit Kennzeichen über die Generaldirektion für Sicherheit oder die Generaldirektion für Steuern möglich.